c) Der Beschwerdegegner macht geltend, es sei sehr fragwürdig die Homepage seines Taxibetriebs als Grundlage und Beweismittel für eine Beschwerde zu benutzen. Ihm sei nicht bekannt, dass der Internetauftritt mit dem Angebot übereinstimmen müsse. Die Homepage sei für ihn eine Werbeplattform und er sehe sich nicht gezwungen, alle Mitarbeiter dort aufzuführen. Sein Unternehmen beschäftige 18 Mitarbeiter, darunter auch Frührentner. 8 Siehe unpaginierte Vorakten, Bewerbungsfragebogen Schülertransportausschreibung 2016 Seite 7 von 14 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern