benjährige Erfahrung mit diesem Transport verfüge sowie die Eltern und die Lehrerschaft gut kenne, soll gerade nicht in die Bewertung der Vorinstanz einfliessen. Die Vorinstanz hat dies korrekterweise denn auch nicht gemacht. Ziel der öffentlichen Beschaffung ist es, dass wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln ohne auf vorangehend erfolgte Vergaben abzustellen. i) Insgesamt ist das von der Vorinstanz ausgeübte Ermessen bei der Bewertung des Zuschlagkriteriums Z1 „Unternehmen“ nicht zu beanstanden. 5. Zuschlagskriterium „Personelle Ressourcen“