Die Vorinstanz erwartet beim Unterkriterium Z1.3, dass das notwendige Know-how für die Planung, Organisation und Durchführung der Routen vorhanden ist. Verlangt wird zudem eine detaillierte Beschreibung des Know-hows und der Erfahrung, die für die Organisation und den Betrieb notwendig ist. c) Bezüglich das Zuschlagskriterium Z1 „Unternehmen“ rügt der Beschwerdeführer, es möge zwar Ermessenssache sein, jedoch sei erstaunlich, dass sein Unternehmen nach fast 50 Jahren Vorzeigecharakter auf dem Platz X im Vergleich zum Beschwerdegegner um 0.4 Punkte zurückliege.