Gemäss Art. 9 ÖBV muss die Vergabestelle im offenen Verfahren durchgeführte Beschaffungen öffentlich auf der elektronischen Plattform www.simap.ch publizieren. Aus der Ausschreibung müssen gemäss Art. 10 ÖBV die wichtigsten Eckpunkte der Beschaffung wie Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie Eignungs- und Zuschlagskriterien hervorgehen. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten gemäss Art. 11 Abs. 1 ÖBV unter anderem Angaben zu den Eignungs- und zu den Zuschlagskriterien sowie den wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Anforderungen. Das wirtschaftlich günstigste Angebot, das anhand von geeigneten Zuschlagskriterien ermittelt wird, erhält den Zuschlag (Art. 13 Abs. 1 Bst.