Die ambulante pneumologische Notfallversorgung ist zwar Teil dieser Fachdienstversorgung, wird hier jedoch entsprechend dem Gesagten lediglich als Auswirkung/Folge des gesamten Pneumologiedienstkonzeptes beurteilt. Bereits aus diesem Grund erfüllt die Tätigkeit im fraglichen Fachdienst entsprechend dessen Primärzweck die Kriterien an einen Notfalldienst im Sinne des GesG nicht. Des Weiteren ist unbestritten, dass die Kontakte zu Patientinnen und Patienten während einem pneumologischen Dienst immer über einen anderen Arzt hergestellt werden. Der fragliche Fachdienst ist