In der Sache gewährleisten die im pneumologischen Dienst tätigen Ärzte gemäss erstelltem Sachverhalt damit rund um die Uhr einen pneumologischen Fachdienst im A. Dieser Dienst bezweckt dementsprechend die Sicherstellung der spitalinternen, fachlich adäquaten medizinischen Versorgung, und dient damit primär und hauptsächlich der stationären Versorgungssicherheit. Die ambulante pneumologische Notfallversorgung ist zwar Teil dieser Fachdienstversorgung, wird hier jedoch entsprechend dem Gesagten lediglich als Auswirkung/Folge des gesamten Pneumologiedienstkonzeptes beurteilt.