- Der Notfalldienst muss die medizinische Versorgung für Erkrankungen von einigem Gewicht, deren Behandlung keinen Aufschub dulden, sicherstellen. - Der Notfalldienst muss grundsätzlich der Allgemeinheit bzw. der gesamten Bevölkerungsgruppe, die von jeweiligen medizinischen Erkrankungen betroffen sein kann, zugänglich sein. - Der Notfalldienst muss ausserhalb der üblichen ambulanten Sprechstundenzeiten angeboten bzw. geleistet werden, sprich abends bzw. nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen.