Mit anderen Worten soll so die Versorgungssicherheit etwa an Sonn- und Feiertagen sowie in den Abend- und Nachtstunden sichergestellt werden.26 Entsprechend wird unter Notfalldienst allgemein die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung ausserhalb der Sprechstunden in dringenden Fällen verstanden. Als dringende Fälle sind nicht nur Unfälle, plötzlich auftretende oder sich verschlimmernde Erkrankungen bedrohlichen Charakters zu verstehen, sondern Erkrankungen aller Art von einigem Gewicht, deren Behandlung keinen Aufschub duldet.27 Begriffsimmanent ist dem Notfalldienst demnach, dass damit die Erstversorgung von Erkrankten sichergestellt werden