Während den fraglichen beiden Diensten ist der Beschwerdeführer verantwortlich für die Patientinnen und Patienten ab deren Verlegung. Die übrigen 4/5 bis 5/6 der auf der Notfallpforte behandelten Personen sieht der Beschwerdeführer nie. Darüber, wie viele der täglich 60 Behandlungen im ambulanten Notfalldienst ausserhalb von Praxisöffnungszeiten stattfinden, sind keine Angaben möglich. Damit bleibt unklar, wie viele der insgesamt in seinen Diensten durchgeführten ambulanten Behandlungen durch den Beschwerdeführer, ausmachend rund 1/10 bis 1/12 aller Notfalldienstpatienten, auf der Notfallstation ausserhalb von Praxisöffnungszeiten stattfinden.