einmal pro Woche, das heisst jeden siebten Dienst, übernimmt der Beschwerdeführer eine Patientin bzw. einen Patienten als behandelnder Arzt. Die Patientinnen und Patienten sieht der Beschwerdeführer entweder in der öffentlichen ambulanten Notfallpforte, auf der Intensivstation, einer stationären Abteilung oder im Konsil. Zeitlich finden die Konsultationen mehrheitlich ausserhalb von Praxisöffnungszeiten statt. Die Behandlungskontakte werden auch in diesem Dienst ausschliesslich über einen anderen Arzt hergestellt (vgl. zum Ganzen: Protokoll vom 22. August 2016 der Instruktionsverhandlung vom 18. August 2016).