4.2 Dem sogenannten pneumologischen Dienst steht der Beschwerdeführer während rund sieben bis acht Wochen pro Jahr täglich zur Verfügung.18 Auch ein solcher Dienst dauert 24 Stunden. Der Beschwerdeführer ist, wie die weiteren sechs am Dienst beteiligten Fachärzte Pneumologie, gemäss Bestätigungsschreiben des A während diesem Dienst verpflichtet, bei Bedarf innerhalb von 60 Minuten – und nicht wie in der Beschwerde geltend gemacht innert 30 Minuten – im Spital zu sein.19 Der pneumologische Dienst ist ein Hintergrunddienst, der gegenüber dem vorgenannten internistischen Dienst ruhiger und weniger aktiv verläuft für die tätigen Ärzte.