Die Voraussetzungen für die Heilung der vorinstanzlichen Gehörsverletzung sind auch hier erfüllt: Zu beurteilen sind Rechtsfragen, bei denen der Beschwerdeinstanz dieselbe Überprüfungsbefugnis zukommt wie der Vorinstanz. Die Ausführungen des Beschwerdeführers in seiner Beschwerde zeigen zudem, dass er seine Rechte trotz der Gehörsverletzung umfassend wahrnehmen konnte und eine sachgerechte Anfechtung der Verfügung auch in Bezug auf die strittige Frage der Erfül-