3.6 Wie dargelegt wird mit einer Begründungspflichtverletzung der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Eine Gehörsverletzung führt – entsprechend der formellen Natur des Gehörsanspruchs – ungeachtet der Erfolgsaussichten der Beschwerde in der Sache grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Praxisgemäss können allerdings Gehörsverletzungen unter bestimmten Voraussetzungen geheilt werden.15 Die Voraussetzungen für die Heilung der vorinstanzlichen Gehörsverletzung sind auch hier erfüllt: Zu beurteilen sind Rechtsfragen, bei denen der Beschwerdeinstanz dieselbe Überprüfungsbefugnis zukommt wie der Vorinstanz.