zwecks Sachverhaltsabklärung durchgeführt. Die vorgenannten Richtlinien sind vom Beschwerdegegner mit der Beschwerdeantwort vom 2. Dezember 2015 eingereicht worden. Entgegen dem Antrag des Beschwerdeführers kann die Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes daher im vorliegenden Verfahren ohne Nachteil für den Beschwerdeführer geheilt werden. Als Verletzung des Gehörsanspruchs7 wird sie jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen sein.8 3. Verletzung Begründungspflicht