6. Am 18. August 2016 hat das Rechtsamt eine Instruktionsverhandlung zur Sachverhaltsabklärung durchgeführt. Den Verfahrensbeteiligten wurde Gelegenheit gegeben, zum Protokoll der Verhandlung Stellung zu nehmen, was der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 29. August 2016 und der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. September 2016 gemacht hat. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.