4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,1 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Beschwerdevernehmlassung vom 1. Dezember 2015 beantragt die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 2. Dezember 2015 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Zudem stellt er den Verfahrensantrag, der Beschwerdeführer sei unter Strafandrohung für die Dauer des Beschwerdeverfahrens vorsorglich zu verpflichten, sich am vom Beschwerdegegner organisierten Notfalldienst zu beteiligen und somit pro Jahr 8 Tage zu leisten.