1. Das Gesuch vom 11. März 2015 wird abgewiesen, und es wird festgestellt, dass der Gesuchsteller seine Notfalldienstpflicht als Arzt nicht erfüllt. 2. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf 500 Franken, werden dem Gesuchsteller auferlegt. Sie werden separat in Rechnung gestellt. 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 2. November 2015 Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) ein. Er beantragt unter Kostenund Entschädigungsfolge: 1. Die Verfügung des Kantonsarztamtes vom 1. Oktober 2015 sei aufzuheben.