1. X (nachfolgend: Beschwerdeführer) arbeitet seit Januar 2010 als selbständig erwerbender Belegarzt, Facharzt FMH innere Medizin, spez. Pneumologie, am A in Bern. Er verfügt seit dem 29. März 2010 über eine Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern. Bis im Juli 2014 hat sich der Beschwerdeführer am vom Ärztlichen Bezirksverein Y. (nachfolgend: Beschwerdegegner) organisierten ambulanten Notfalldienst beteiligt.