2.6.3 Vorliegend hat der Regierungsrat mit RRB 1624/2013 vom 4. Dezember 2013 den individuellen Gehaltsaufstieg des Kantonspersonals und der Lehrkräfte für das Jahr 2014 festgesetzt. Mit E-Mail vom 13. Dezember 2013 (Information Lohnsummenwachstum 2014) hat K.___ unter Verweis auf RRB 1624/2013, Ziffer 2, festgehalten, in den bisher erwähnten Mitteln für Lohnmassnahmen in den subventionierten Institutionen seien die Kosten für Verdiensterhöhungsbeiträge nicht eingeschlossen.