RRB 30/2009 hat die einmalige und ausserordentliche Gewährung eines Zusatzkredits für die Verdiensterhöhungsbeiträge zugunsten zweier Bildungseinrichtungen zum Inhalt. Die RRB 30/2009 zugrunde liegende Ausgangslage lässt sich nicht mit dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalte vergleichen: Einerseits handelt es sich um die einmalige Sprechung eines Staatsbeitrags gegenüber zweier Bildungseinrichtungen, andererseits geht es um die grundsätzliche separate Abgeltbarkeit der VEB-Arbeitgeberanteile von Institutionen im Sozialbereich.