der Berner Pensionskasse (BPK) hat der Regierungsrat festgehalten, nach Bewilligung eines Verpflichtungskredits für den Kantonsbeitrag an die Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens mit privater Trägerschaft habe sich herausgestellt, dass infolge der Überführung der Dozierenden ins Lehreranstellungsgesetz (LAG) deutlich mehr VEB an die BPK auszurichten seien als ursprünglich geplant. Da zum Zeitpunkt der Budgetierung und der Ausgabebewilligung das Ausmass der hervorgerufenen VEB nicht voraussehbar gewesen sei, gewährte der Regierungsrat einen Zusatzkredit.