2.5.6 Mit RRB 30/2009 vom 14. Januar 2009 (betreffend Kantonsbeitrag an das L.___ und das M.___ für die Verdiensterhöhungsbeiträge (VEB) der Berner Pensionskasse (BPK) hat der Regierungsrat festgehalten, nach Bewilligung eines Verpflichtungskredits für den Kantonsbeitrag an die Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens mit privater Trägerschaft habe sich herausgestellt, dass infolge der Überführung der Dozierenden ins Lehreranstellungsgesetz (LAG) deutlich mehr VEB an die BPK auszurichten seien als ursprünglich geplant.