- Die subventionierten Institutionen können – im Gegensatz zu den Kantonsbetrieben – frei wählen zwischen einer Pensionskasse mit Leistungsprimat oder einer Pensionskasse mit Beitragsprimat. Sie können demnach die unter dem Strich für sie günstigere Kasse auswählen. Auch insoweit haben sie eine unternehmerische Freiheit und Verantwortung, welche den Kantonsbetrieben nicht zukommt. Da bei unterschiedlichen Sachverhalten eine Ungleichbehandlung nicht nur zulässig, sondern sogar geboten ist, kann von einer Verletzung des Gleichheitgebotes hier nicht die Rede sein.