- Die subventionierten Institutionen sind – im Gegensatz zu den Kantonsbetrieben – nicht an das bernische Personalrecht gebunden und grundsätzlich frei bei der Einstufung und Entlöhnung ihres Personals. Sie haben somit eine gewisse unternehmerische Freiheit, welche auch die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Höhe eine Lohnerhöhung gewährt werden soll, umfasst.