und das M.___ handle es sich um einen einmaligen, anlässlich der beschlossenen Überführung der Lehrkräfte dieser beiden Bildungsinstitutionen ins Lehreranstellungsgesetz notwendig gewordenen zusätzlichen Staatsbeitrag für Verdiensterhöhungsbeiträge. Es sei eine völlig 42 Verfügung vom 10. September 2015 Seite 28 von 36 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern andere Situation als bei den Beschwerdeführenden, wo es um die laufende, jährliche Abgeltung von Verdiensterhöhungsbeiträgen gehe.43