Die Institutionen könnten grundsätzlich wählen zwischen einer Pensionskasse mit Leistungsprimat oder einer Pensionskasse mit Beitragsprimat und die für sie günstigere Kasse auswählen. Ein Vergleich der beiden Modelle sei komplex und müsste nicht nur die unterschiedlichen ordentlichen Arbeitgeberbeiträge mitumfassen, sondern auch die unterschiedlichen Leistungen bei beiden Modellen miteinbeziehen. Bei dem Zusatzkredit für das L.___ und das M.___ handle es sich um einen einmaligen, anlässlich der beschlossenen Überführung der Lehrkräfte dieser beiden Bildungsinstitutionen ins Lehreranstellungsgesetz notwendig gewordenen zusätzlichen Staatsbeitrag für Verdiensterhöhungsbeiträge.