Der Regierungsrat habe mit Beschluss vom 14. Januar 2009 (RRB 0030/2009) zu Gunsten des L.___ und des M.___ als private und subventionierte Trägerschaften von Berufsbildungsaufgaben für das Jahr 2008 einen Zusatzkredit von CHF 8 Millionen bewilligt, um die Finanzierung unerwartet hoher VEB-Rechnungen zu ermöglichen. Sowohl die privatrechtlichen Berufsbildungsinstitutionen wie auch die Beschwerdeführenden würden auf der Basis von Leistungsverträgen mit dem Kanton öffentliche Aufgaben erfüllen und seien in gleicher Weise verpflichtet, bei Lohnerhöhungen auch VEB-Arbeitgeberanteile an die Pensionskassen zu leisten.