Gemäss den erwähnten Lohnmassnahmebeschlüssen des Regierungsrates setzt die GEF die Vorgaben betreffend Lohnerhöhungen für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäss den geltenden Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen um. 41 Coullery/Meyer, in: Müller/Feller (Hrsg.), a.a.O., 12. Kapitel, Rz. 144-147 Seite 26 von 36 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern