Dabei ist es grundsätzlich Aufgabe der Institution, die Betriebsbeiträge so auszuhandeln, dass der gesamte Personalaufwand hinreichend gedeckt ist. Eine nachträgliche Erhöhung der ausgehandelten Betriebsbeiträge ist nur ausnahmsweise denkbar, etwa bei nicht vorherzusehenden und ausserordentlichen Situationen.