Damit eine kostendeckende Leistungserbringung möglich ist, muss die Deckung des Personalaufwands gewährleistet sein. Der Personalaufwand umfasst neben den eigentlichen Lohnkosten auch Lohnnebenkosten wie VEB-Arbeitgeberanteile. Die Abgeltung für den Personalaufwand wird jährlich im Voraus zwischen dem Kanton und der betroffenen Institution ausgehandelt und im Leistungsvertrag festgesetzt. Dabei ist es grundsätzlich Aufgabe der Institution, die Betriebsbeiträge so auszuhandeln, dass der gesamte Personalaufwand hinreichend gedeckt ist.