Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden besteht auch keine langjährige Praxis des Regierungsrats bzw. des Kantons Bern, wonach VEB-Arbeitgeberanteile separat abzugelten wären. Der Regierungsrat hat sich nie dahingehend geäussert, dass den subventionierten Institutionen im Sozialbereich exakt die gleichen Leistungen zu entrichten wären wie den Kantonsbetrieben, sondern spricht lediglich von einer grösstmöglichen Gleichbehandlung. Somit kann auch nicht davon die Rede sein, dass RRB 124/2011 von einer langjährigen Praxis abweichen würde.