Der Regierungsrat begründet seine Haltung insbesondere mit der Notwendigkeit, Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich einzusparen. Auch führe das gewählte Vorgehen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Finanzierungs- und Steuerungssysteme der vom Kanton subventionierten Institutionen und Leistungserbringenden zur grösstmöglichen Gleichbehandlung aller betroffener Institutionen (Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Institutionen für Menschen mit Behinderung).