- Mit RRB 1624/2013 vom 4. Dezember 2013 (betreffend Lohnmassnahmen 2014; Grundsatzentscheid) hat der Regierungsrat entschieden, 1.0 Prozent der Lohnsumme für den individuellen Gehaltsaufstieg des Kantonspersonals und der Lehrkräfte einzusetzen. Der Regierungsrat beschloss zudem, dass die GEF diese Vorgabe in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäss den geltenden Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen umzusetzen habe.