- Mit RRB 2073/2011 vom 7. Dezember 2011 (betreffend Lohnmassnahmen 2012; Grundsatzentscheid) hat der Regierungsrat entschieden, dem Kantonspersonal und den Lehrkräften für den Gehaltsaufstieg 2012 1.3 Prozent der vorgesehenen Lohnsumme zu gewähren, wovon für den generellen Gehaltsaufstieg 0.4 Prozent und den individuellen Gehaltserhöhungen 0.9 Prozent zur Verfügung stehen sollten. Der Regierungsrat beschloss zudem, dass die GEF diese Vorgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wie bis anhin gemäss den geltenden Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen umzusetzen habe.