Der Regierungsrat weiss, wie wichtig das Engagement des Personals in den Institutionen des Ge- sundheits- und Sozialbereichs für die Betroffenen wie auch unsere Gesellschaft als Ganzes ist. Es war und ist ihm deshalb ein grosses Anliegen, dass die Arbeitnehmer/innen angemessene Arbeitsbedingungen und Entlohnung erhalten. Dennoch musste er aus gesamtstaatlicher, finanzpolitischer Verantwortung die Gesundheits- und Fürsorgedirektion beauftragen, den subventionierten Institutionen lediglich die Mehrkosten aufgrund des effektiven Lohnsummenwachstums im Umfang von 1.8% zu vergüten.