- Mit RRB 1778/2010 vom 8. Dezember 2010 (Lohnmassnahmen 2011: Grundsatzentscheid) hat der Regierungsrat entschieden, die Mittel von 1.0 Prozent der Lohnsumme für den Gehaltsaufstieg 2011 auf total 1.8 Prozent zu erhöhen, dem Kantonspersonal und den Lehrkräften ab 1. Januar 2011 einen generellen Gehaltsaufstieg von 0.7 Prozent zu gewähren und für individuelle Gehaltserhöhungen des Kantonspersonales und der Lehrkräfte 1.1 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat beschloss zudem, 37 Gehaltssystem für den subventionierten Bereich, vgl. Handbuch BERESUB