- Mit RRB 2049 vom 2. Dezember 2009 (Lohnmassnahmen 2010: Grundsatzentscheid) hat der Regierungsrat entschieden, von den im Voranschlag eingestellten Mittel von 1.0 Prozent der Lohnsumme 0.7 Prozent für individuelle Gehaltserhöhungen des Kantonspersonals und 0.5 Prozent für den individuellen Gehaltsaufstieg der Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat beschloss zudem, dass die GEF diese Vorgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wie bis anhin gemäss den geltenden Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen umzusetzen habe.