Bestimmungen auf hängige Verfahren Anwendung finden, welche im Zeitpunkt der Verwirklichung des Sachverhalts Geltung haben. Dabei ist auf jenen Sachverhalt bzw. Tatbestand abzustellen, der rechtlich zu würdigen ist oder der zu Rechtsfolgen führt.28 Für die Beurteilung der vorliegend zu würdigenden Sachverhalte aus den Jahren 2008 bis 2013 sind demnach die in den Jahren 2008 bis 2013 geltenden Rechtsgrundlagen – und somit auch die EV IFEG – heranzuziehen.