nen (IFEG; SR 831.26) Seite 15 von 36 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern b) die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nach Massgabe der Gesetzgebung die zumutbaren Eigenleistungen erbringt und die Nutzung eigener Finanzierungsmöglichkeiten nachweist (Art. 7 Abs. 2 StBG).