Die Rechtsgrundlagen für die Ausrichtung von Beiträgen im Bereich der institutionellen Sozialhilfe finden sich im StBG, in der IFEG26 und dem EV IVEG sowie dem SHG und der SHV. 2.2.2 StBG: Das StBG stellt Grundsätze für die Rechtsetzung auf und enthält unmittelbar auf die einzelnen Staatsbeitragsverhältnisse anwendbare Vorschriften (Art. 1 Abs. 2 StBG). Es gilt für alle Staatsbeiträge, die der Kanton gewährt (Art. 2 Abs. 1 StBG).