2.2 Rechtsgrundlagen 2.2.1 Die Begründetheit von Gesuchen um Ausrichtung eines Staatsbeitrags ist ausschliesslich gestützt auf die massgebenden gesetzlichen Grundlagen, nicht jedoch anhand der Leistungsverträge zu beurteilen. Vorbringen der Verfahrensbeteiligten, die sich auf die Anwendung, Auslegung oder Erfüllung von leistungsvertraglichen Bestimmungen beziehen, können im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht gehört werden.