Aus einem einzigen Schreiben des Regierungsrats vom 26. Januar 2011 an den seinerzeitigen K.___ könne nichts Gegenteiliges abgeleitet werden, da es im Widerspruch stehe zu den jahrelang in gleicher und klarer Weise formulierten und praktizierten sowie allgemein gültigen Lohnmassnahmen-Beschlüssen des Regierungsrats. Zudem beziehe sich das Schreiben vom 26. Januar 2011 ausdrücklich auf das effektive Lohnsummenwachstum und belege einzig, dass den Institutionen für Lohnerhöhungen tatsächlich 1,8 % der Lohnsumme zur Verfügung stehen sollte, ohne Berücksichtigung der Mehrkosten aufgrund der damit verbundenen Lohnnebenkosten.