Die VEB-Arbeitgeberanteile hätten einen Grossteil der für Lohnerhöhungen vorgesehenen Mittel konsumiert. Deshalb hätten die in den Jahren 2008 bis 2013 für Lohnmassnahmen gewährten kantonalen Mittel nicht ausgereicht, um den Angestellten der Beschwerdeführenden die gleichen Lohnerhöhungen wie dem Kantonspersonal und den Lehrkräften zu gewähren. „Brutto" seien wesentlich mehr Mittel erforderlich als für die an das Personal als „Netto"-Pro- zentsätze der Lohnsumme effektiv ausgeschütteten Lohnerhöhungen.