Darin seien alle das Personalaufwandkonto der Institution im Folgejahr belastenden Kosten, d.h. alle Kosten für Lohnerhöhungen inklusive Lohnnebenkosten, enthalten. In RRB 124/2011 spreche sich der Regierungsrat zudem explizit gegen die zusätzliche Abgeltung von Verdiensterhöhungsbeiträgen aus. Mangels Rechtsanspruchs und wegen dem Grundsatz der Subsidiarität in der Sozialhilfe seien die Gesuche um zusätzliche Abgeltung der Verdiensterhöhungsbeiträge bzw. nachträgliche Abgeltung von zusätzlichem Lohnaufwand abzuweisen. Seite 12 von 36 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern