Am 20. Juli 2016 beantragt die Beschwerdeführerin 5 in Abänderung von Rechtsbegehren Ziffer 2.5 neu CHF 632'639 (statt CHF 485'234). Zur Begründung führt sie auf, die Betriebsbeitragsabrechnungen für die Jahre 2010 und 2011 hätten im Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung am 15. Oktober 2015 noch nicht vorgelegen, sondern seien ihr erst am 19./20. Oktober 2015 zugestellt worden. In diesen Betriebsbeitragsabrechnungen seien in den Jahren 2010 und 2011 an die Bernische Pensionskasse geleistete Arbeitgeberanteile für Verdiensterhöhungsbeiträge (VEB-Arbeitgeberanteile) in der Höhe von CHF 97‘964.40 bzw. CHF 49‘440.85 zu Unrecht nicht als subventionsberechtigt anerkannt worden.