Der unterzeichnende Anwalt ist gehörig bevollmächtigt und damit zur Vertretung legitimiert (Art. 15 VRPG). 1.4 Form und Frist Die Beschwerde wurde gemäss Art. 32 i.V.m. Art. 67 VRPG form- und fristgerecht eingereicht. 1.5 Rechtsbegehren Ziffer 3 1.5.1 Die Beschwerdeführenden beantragen in Ziffer 3 ihrer Beschwerde, es sei festzustellen, dass sie auch für das Jahr 2014 in analoger Weise Anspruch auf zusätzliche Staatsbeiträge hätten, und die Vorinstanz sei anzuweisen, die nötigen Schritte für die Berechnung und Auszahlung dieser zusätzlichen Staatsbeiträgen einzuleiten. Zur Begründung führen sie auf, das