Seite 3 von 36 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 1. Die Verfügung des Beschwerdegegners vom 10. September 2015 sei aufzuheben. 2. Den Beschwerdeführenden seien zwecks Finanzierung ihrer Arbeitgeberanteile an die Beiträge bzw. Verdiensterhöhungsbeiträge an die jeweiligen Pensionskassen für die Jahre 2008-2013 mindestens folgende zusätzliche Staatsbeiträge zu gewähren: 2.1 X.___ CHF 333'835 *