11. Das Gesuch der Gesuchsteilenden 10 um Ausrichtung eines zusätzlichen Staatsbeitrags im Umfang von CHF mindestens 102'913 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 12. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 13. Zu eröffnen: Rechtsanwalt Y. namens und zuhanden der Gesuchstellenden 5. Mit Beschwerde vom 15. Oktober 2015 haben die Beschwerdeführenden 1-10 die Verfügung vom 10. September 2015 angefochten und folgende Rechtsbegehren gestellt: 2 BVR 2013 S. 227 ff. (VGE 100.2012.264U)