3. Am 21. Juli 2012 führten fünfzehn Institutionen Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Beschwerdeentscheid der GEF vom 9. Juli 2012. Sie beantragten dessen Aufhebung und die Regelung der Streitigkeit mittels Verfügung. Mit Urteil vom 4. Februar 2013 hiess das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Beschwerde gut und wies die Sache zur Durchführung 1 Verwaltungsbeschwerdeverfahren der GEF RA-Nr. 11 F 16 Seite 2 von 36 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern