Am 8. Dezember 2010 hatte der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen, die Lohnsumme für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte für das Jahr 2011 auf 1,8 % zu erhöhen (RRB 1778/2010). Im Februar 2011 ersuchten sechzehn Institutionen, denen der Kanton Bern mit Leistungsverträgen die Erbringung von Leistungen der institutionellen Sozialhilfe im Bereich der Betreuung und Förderung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderungen übertragen hatte, das Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern (ALBA; fortan: Vorinstanz), um Erlass einer anfechtbaren Verfügung zur Frage, ob der Kanton Bern ihnen die durch das Lohnsummenwachstum bedingten Verdiensterhöhungsbeiträge abzugel-